Health Claims bei Vitalpilzen: Die gesetzliche Situation in Deutschland

Die Mykotherapie, auch bekannt als Pilzheilkunde, hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Doch welche Aussagen sind in Bezug auf die gesundheitlichen Vorteile von Vitalpilzen erlaubt? Und wie sieht die gesetzliche Situation in Deutschland aus?

Die Mykotherapie und ihr gesetzlicher Status

Produkte der Mykotherapie sind als Nahrungsergänzungsmittel eingestuft und unterliegen spezifischen europäischen und nationalen Vorschriften. Ähnlich wie bei der Phytotherapie sind jedoch für Mykotherapie-Produkte keine gesundheitsbezogenen Angaben erlaubt. Das bedeutet, dass Wirkungen auf die Gesundheit nicht ausgelobt werden dürfen, selbst wenn einzelne Studien einem Vitalpilz eine Wirkung zusprechen. Dies betrifft sowohl die Etikettierung der Nahrungsergänzungsmittel in der Mykotherapie als auch sämtliche Werbemaßnahmen rund um die Produkte.

Regulatorischer Status der Mykotherapie: Ein “Sonderfall“

Medizinische Pilze werden in Europa als Nahrungsergänzungsmittel eingestuft. Die europäischen Rechtsvorschriften für die Phytotherapie gelten auch für Pilze, wenn ihre Verwendung als nicht neuartig in Nahrungsergänzungsmitteln anerkannt wird. Maßgebend ist hierfür die sogenannte Novel-Food-Verordnung (EU) Nr. 2015/2283.

Die seit dem 1. Januar 2018 wirksame Novel-Food-Verordnung wird EU-weit angewendet. Somit sind alle Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 in der Europäischen Union in vernachlässigbarem Umfang von Menschen verzehrt wurden, von dieser Verordnung betroffen. Im Allgemeinen werden Pilzmyzelien als Novel Food betrachtet. Bevor Myzelien in der EU auf den Markt gebracht werden können, ist daher gemäß der Verordnung eine Sicherheitsbewertung erforderlich. Derzeit ist nur Shiitake-Myzel in der EU zugelassen.

Gesundheitsbezogene Angaben in Nahrungsergänzungsmitteln (NEM)

Gesundheitsbezogene Angaben, auch bekannt als Health Claims, sind Aussagen, Bilder oder Symbole, die behaupten, suggerieren oder implizieren, dass ein Zusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile und der Gesundheit besteht. Ein bekanntes Beispiel ist Vitamin C. Für dieses Vitamin ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, mit dem zugelassenen Health Claim “Trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei“ zu werben.

Warum dürfen Hersteller keine gesundheitsbezogenen Angaben (Health Claims) für Vitalpilz-Produkte treffen?

Die Gründe hierfür sind vielfältig. Zahlreiche zur Prüfung eingereichte Angaben befinden sich in der Warteschleife, einige wurden abgelehnt und zudem erschweren die gegebenen Bewerbungsmodalitäten sowie hohe Antragskosten die Anerkennung von gesundheitsbezogenen Angaben für Produkte in der Mykotherapie.

Wie steht es um die Zukunft der Mykotherapie?

Trotz der hohen Kosten, des hohen Anforderungsniveaus und des großen Ablehnungs-Risikos besteht kein Zweifel daran, dass die öffentliche und private Forschung in den nächsten Jahren Beweise erbringen wird, die den Anforderungen der EFSA genügen werden. Unternehmen wie Hifas da Terra sind von den Vorteilen von Pilzen überzeugt und investieren einen großen Teil ihrer Gewinne in die Forschung. Gleichzeitig stellen sie mit Freude fest, dass die Mykotherapie in den letzten zehn Jahren einen beispiellosen wissenschaftlichen Aufschwung erlebt hat.